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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Wegacell GmbH
I. Allgemeines
Es gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Entgegenstehende Bestimmungen in Einkaufsbedingungen der Besteller und Geschäftsbedingungen der Lieferanten sind für uns auch dann unverbindlich, wenn die Bedingungen bestimmen, dass unsere entgegenstehenden Bedingungen keine Gültigkeit haben sollen; es sei denn, dass im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
II. Vertragsabschluß
1. Der Käufer ist an die Bestellung vier Wochen gebunden. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn wir das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt haben. Alle Verträge kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung / mit Ausführung der Lieferung zustande.
2. Angebote sind - sofern nicht anders vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, sowie geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung bleiben vorbehalten.
III. Preise
Die Preise sind - sofern nicht anders angegeben - reine Nettopreise in EUR und verstehen sich unfrei, zuzüglich Verpackungskosten und Mehrwertsteuer.
IV. Zahlung
1. Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung in bar fällig.
2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
3. Verzugszinsen werden mit 2 % p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet jeweils zzgl. Umsatzsteuer.
4. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld - ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel - sofort zur Zahlung fällig, wenn
a) der Käufer, der nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens ein Zehntel des Kaufpreises beträgt;
b) der Käufer, der als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Vergleichs-, Konkurs- oder Insolvenzverfahren beantragt worden ist.
5. Gegen unsere Forderungen kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, sowie es auf Ansprüche aus dem Kaufbetrag beruht.
6. Wir sind jeder Zeit, auch nach Abschluss des Vertrages berechtigt zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine Ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.
7. Anfallende Transaktionsgebühren für die Zahlungsart PayPal werden seitens des Käufers getragen. Diese werden nicht auf unseren Handelsrechnungen aufgeführt, da diese von PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. (Luxemburg) einbehalten werden.
V. Lieferung
1. Lieferungen erfolgen ab Lager Solingen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir sind berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z.B. direkt vom Herstellerwerk, zu liefern.
2. Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind jederzeit zulässig,
3. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so sind wir berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld mindestens in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, zu verlangen. Ein höherer Prozentsatz kann verlangt werden, wem entsprechende Kosten von uns konkret nachgewiesen werden.
4. Von uns nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen, sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen sowohl bei uns als auch bei unsere Vorlieferanten führen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
VI. Eigentumsvorbehalt
l. Wir behalten uns an allen Lieferungen das Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.
2. Der Käufer überträgt uns seine Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Waren bzw. anteilsmäßig aus dem Verkauf der durch Verarbeitung hergestellten Produkte. Der Käufer ist nur berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu bearbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden oder zu vermischen oder zu veräußern. Ein ordentlicher Geschäftsgang im Sinne dieser Bedingung liegt nicht vor, wenn bei Veräußerung des Käufers oder bei sonstigen Verfügungen zugunsten Dritter die Abtretbarkeit seiner Forderung an Dritte nicht ausgeschlossen ist.
3. Der Käufer ist ermächtigt, abgetretene Forderungen so lange einzuziehen, so lange er seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber nachkommt.
4. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Maßnahmen Dritter sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
VII. Beanstandung und Gewährleistung
1. Es besteht die Pflicht, die gelieferte Ware unverzüglich auf äußerliche Unversehrtheit und auf Funktion zu überprüfen. Offensichtliche Mängel, die durch diese Prüfung festgestellt werden, sind umgehend, spätestens 14 Tage nach Anlieferung, schriftlich zu rügen. Ungeachtet der Mängelrügen ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern.
2. Bei Transportschäden vor der Abnahme und der Entladung der Ware ist eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur usw. zu veranlassen und ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadensaufnehmenden Stelle einzuholen.
3. Das von uns am Geräteboden angebrachte Siegel darf weder entfernt noch beschädigt werden. Anderenfalls sind wir von jeglicher Gewährleistungspflicht befreit.
4. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge.
5. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Wir können statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder wir die Ersatzlieferung verweigern.
VIII. Reklamations- / Garantiefällen
Ein Garantiefall tritt ein, wenn der erworbene Artikel bei handelsüblicher Verwendung einen technischen Fehler aufweist.
1. Bitte beachten:
1.1.Wir beraten und unterstützen Sie gerne, wie in Garantiefällen bei Hardwareartikeln zu verfahren ist, weisen Sie jedoch darauf hin, dass ausschließlich die Herstellergarantie ab Kaufdatum des Endkunden greift und das Gerät vom Endkunden mit seiner Rechnung beim Hersteller eingeschickt werden muss.
1.2. Bei Reparaturen und Austausch von Ersatzteilen an Mobilfunkgeräten dürfen ausschließlich die vom Hersteller vorgegebenen Werkzeuge sowie Messgeräte verwendet werden. Es wird vorausgesetzt, dass die aktuellste Software auf dem Mobilfunkgerät aufgespielt ist! Da diese Voraussetzung von uns nicht überprüft werden können sind Ersatzteile von der Garantie ausgeschlossen.
2. Keine Garantie gibt es bei:
2.1. Durchgeschnittenen/ abgerissenen Kabeln, abgewetzten Ledertaschen
2.2. Stark abgenutzten, gebrauchten oder gebrochenen Artikeln/ Zubehör
2.3. Wasserschaden, Reparatur- und Öffnungsspuren
2.4. Deutlich erkennbaren mechanischen Beschädigungen durch Gewalteinwirkung
2.5. Ersatzteile wie z.B. Displays, Cover und Flexkabel (siehe 1.2.)
2.6 Auf Akkus nur 6 Monate Garantie.
3. Garantiebedingungen
3.1. Es werden von allen Herstellern keine Hardwareartikel wie
- Navigations- und Multimediageräte
- Speicherkarten
- Bluetooth-Headsets
- Carkits
ohne Endkundenbeleg und detaillierter Fehlerbeschreibung akzeptiert.
Einsendungen von defekten Artikeln müssen stets komplett mit dem gesamten Zubehör und in der Originalverpackung vom Endkunden an Hersteller oder Servicecenter erfolgen, anderenfalls werden sie unbearbeitet und kostenpflichtig zurückgeschickt.
3.2.Nach Rücksprache mit dem Kunden wird bei defekten Artikeln im Garantiefall auch Blisterware gegen Bulkware getauscht und auch gleichwertige Marken oder Artikel ersetzt.
3.3. Sollten keine gleichwertigen Artikel auf Lager sein, wird der Artikel zum aktuellen Zeitwert (momentaner Einzelstückpreis) gutgeschrieben.
Die Möglichkeit der Retouren beschränkt sich auf Artikel, die Sie über Wegacell GmbH bezogen haben. Die Nachweispflicht (Lieferschein-, Rechnungskopie) obliegt Ihnen. Bei Fehlen dieser Unterlagen entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 5 Euro pro Artikel.
IX. Rückgaben
1. Die gelieferte Ware wird nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zurückgenommen. Die Ware muß sich in einem einwandfreiem Zustand befinden.
2. Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren haben wir Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
a) für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe;
b) für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren eine Pauschalgebühr in Höhe von 15% des Kaufpreises.
X. Gesetzliche Bestimmungen
Geräte ohne Postzulassung (ZZT- Nummer, DBP- Nummer, FTZ- Nummer) sind Exportgeräte und nur entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu benutzen. Die postalischen Bestimmungen des FAG (Fernmeldeanlagengesetzes) und der FO (Fernmeldeordnung) sind deshalb unbedingt zu beachten:
Eine auch probe- oder versuchsweise Inbetriebnahme von Geräten ohne postalische Zulassung (Exportgeräte) ist nach §15FAG in der Bundesrepublik Deutschland strafbar. Design- Telefone dienen dem Export, dem Anschluss an private interne Haustelefonanlagen oder zu Bastler -, Sammler- und Dekorationszwecken. Sendeanlagen / Exportfunktelefone werden nur an zum Besitz befugte Personen geliefert. Der Besitz dieser Geräte ist nach §5d)FAG nur Personen erlaubt, die gewerbsmäßig Sendeanlagen herstellen, vertreiben, im- oder exportieren. Wer ohne Befugnis eine Sendeanlage besitzt oder es einer zum Besitz nicht berechtigten Person überlässt, macht sich nach §15FAG strafbar. Eine Lieferung dieser Sendeanlagen erfolgt nur an Personen, die nach §5d)FAG befugt sind oder direkt in das Ausland §5d, 2FAG. Bei Weiterverkauf ist die Käuferfirma verpflichtet, gesetzlich bestehende Einschränkungen der Nutzung in der Bundesrepublik Deutschland dem Käufer ausführlich und geändert mitzuteilen. Für Folge- oder sonstige Schäden, die durch lückenhafte oder falsche Information des Händlers gegenüber den Endabnehmer entstehen, wird keinerlei Haftung übernommen. Generell obliegt dem Händler die Pflicht, den Endabnehmer über die Verwendbarkeit, die Einsatzmög1ichkeiten der Geräte und vor allem über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren.
XI. Schadensersatz bei Nichtabnahme
Nimmt der Besteller abredewidrig die Ware nicht ab, so haftet er uns für den entstandenen Schaden. Dieser Schaden wird von uns mit 25 % des Nettorechnungsbetrages zzgl. MwSt. pauschal vereinbart. Darüber hinaus hat der Besteller die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen.
XII. Warenzeichen
Die Waren dürfen nicht ohne das von uns angebrachte Warenzeichen verkauft werden. Die Seriennummer darf nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden.
Waren mit der Verpackungsart Servicepack, Polybag oder Bulk sind nicht für den Verbraucher sondern ausschließlich für Reparaturzwecke durch fachkundige Reparaturwerkstätten bestimmt. Für die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen übernimmt die Wegacell GmbH keine Haftung.
XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wuppertal. Es gilt deutsches Recht.